Allgemeine Whistleblowing-Informationen – Gesetzesdekret 24/2023
Diese Information richtet sich an alle Personen, die mit Atis S.r.l. in Kontakt stehen und berechtigt sind, etwaige Unternehmensverstöße zu melden, an denen sie direkt beteiligt sind oder von denen sie Kenntnis erlangt haben.
Diese Information soll potenzielle Hinweisgeber klar und prägnant über den bereitgestellten Meldekanal gemäß Gesetzesdekret 24/2023 informieren, über dessen Funktionsweise, das Verfahren, die Antwortfristen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch das Unternehmen.
Die Information wird den potenziell Betroffenen wie folgt zur Verfügung gestellt:
- Veröffentlichung auf der Website www.atismanipolatori.com, um sie externen Personen zugänglich zu machen und den Mitarbeitern der Atis s.r.l. zur Verfügung zu stellen.;
- Aushang am Unternehmensschwarzen Brett;
Die durch die geltende Gesetzgebung vorgesehenen Meldekanäle sind:
- intern (im Arbeitskontext);
- extern (ANAC);
- Anzeige bei der Justiz- oder Rechnungsprüfungsbehörde.
Um die Nutzung des internen Meldekanals zu fördern, stellt Atis S.r.l. den Mitarbeitern und externen Stakeholdern die in der entsprechenden „Whistleblowing-Verfahrensrichtlinie“ aufgeführten Kanäle zur Verfügung, deren Revisionsstand im Dokument selbst angegeben ist (ebenfalls auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht).
Meldung per Post
Wenn der Hinweisgeber den Papierkanal per Post nutzen möchte, muss er eine schriftliche Meldung (Meldeformular auf www.atismanipolatori.com verfügbar) senden an:
z.H. Whistleblowing-Verantwortlicher – Via Trento, 112-114 – 38017 Mezzolombardo (TN) mit dem Vermerk Whistleblowing – VERTRAULICH/PRIVAT
Der Hinweisgeber kann die auf der Website verfügbaren Formulare verwenden.
Meldung per E-Mail
Wenn der Hinweisgeber E-Mail verwenden möchte, muss er alle erforderlichen Informationen gemäß der Verfahrensrichtlinie an whistleblowing@atismanipolatori.com senden.
Die Korrespondenz, sowohl in Papierform als auch elektronisch, wird ausschließlich vom formell beauftragten Whistleblowing-Verantwortlichen geöffnet. Neben der durch die Rolle auferlegten Vertraulichkeitspflicht muss die zuständige Person alle Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit des Hinweisgebers strikt einhalten.
Externer Kanal (ANAC)
Hinweisgeber können den externen Kanal (ANAC) nutzen, wenn:
- im beruflichen Kontext ist die verpflichtende Einrichtung eines internen Meldekanals nicht vorgesehen oder dieser ist – auch wenn verpflichtend – nicht aktiv oder entspricht, selbst wenn eingerichtet, nicht den gesetzlichen Anforderungen;
- die meldende Person hat bereits eine interne Meldung vorgenommen, der jedoch nicht nachgegangen wurde;
- die meldende Person hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass einer internen Meldung nicht wirksam nachgegangen würde oder dass die Meldung ein Risiko von Repressalien nach sich ziehen könnte;
- die meldende Person hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Verstoß eine unmittelbare oder offensichtliche Gefahr für das öffentliche Interesse darstellen könnte.
Die Meldeverfahren sind ausführlich auf der Website der ANAC unter https://www.anticorruzione.it/-/whistleblowing#p3
Anzeige bei der Justiz- oder Rechnungsprüfungsbehörde
Wie gesetzlich vorgesehen.
Aufbewahrung der mit den Meldungen verbundenen Unterlagen
Gemäß Artikel 14 des Gesetzesdekrets 24/2023 werden Meldungen und die zugehörige Dokumentation für die zur Bearbeitung erforderliche Zeit und in jedem Fall nicht länger als fünf Jahre ab dem Datum der Mitteilung des endgültigen Ergebnisses der Meldung unter Einhaltung der Vertraulichkeitspflichten gemäß Artikel 12 des Gesetzesdekrets 24/2023 und der Grundsätze gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e) der Verordnung (EU) 2016/679 und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e) des Gesetzesdekrets Nr. 51/2018 aufbewahrt.
Einhaltung des Verbots von Repressalien
Gemäß Artikel 17 des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 wird Atis S.r.l. das Verbot jeglicher Repressalien gegenüber Hinweisgebern einhalten.
Atis S.r.l. behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit Teile dieser Information zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen, auch im Hinblick auf mögliche gesetzliche Änderungen. Zur Erleichterung der Überprüfung von Änderungen enthält die Information das Datum der Aktualisierung.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
ATIS S.r.l. – Via della Rupe 26 – 38017 Mezzolombardo (TN) IT
Da die Installation von Cookies und anderen Tracking-Systemen durch Dritte über die in dieser Anwendung genutzten Dienste technisch nicht vom Verantwortlichen kontrolliert werden kann, sind alle spezifischen Hinweise auf Cookies und Tracking-Systeme Dritter als indikativ zu betrachten. Für vollständige Informationen konsultieren Sie bitte die Datenschutzrichtlinien der in diesem Dokument aufgeführten Drittanbieterdienste.
Angesichts der objektiven Komplexität bei der Identifizierung von Cookie-basierten Technologien und ihrer engen Integration in die Funktionsweise des Webs wird der Nutzer gebeten, den Verantwortlichen zu kontaktieren, wenn er weitere Informationen über die Verwendung von Cookies und deren mögliche Nutzung – z. B. durch Dritte – über diese Website erhalten möchte.
Angehängte Datei